Oberlandesgericht Frankfurt am Main
In der hessischen Justiz gibt es 41 Amtsgerichte, 9 Landgerichte, 10 Staatsanwaltschaften und ein Oberlandesgericht mit Sitz in Frankfurt am Main. Den Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht obliegt die Rechtsprechung in bürgerlich-rechtlichen und familienrechtlichen Streitverfahren, in Strafverfahren und in Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (u. a. Grundbuch-, Handelsregister- und Nachlassangelegenheiten), den Staatsanwaltschaften die Verfolgung und Ahndung von Straftaten. Neben Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind dort in der Mehrzahl Angehörige anderer spezieller Justizberufe beschäftigt. Als bundesweit drittgrößtes Oberlandesgericht übt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main neben Funktionen im Gebiet der Justizverwaltung und der Rechtsprechung auch Aufgaben im Bereich der Ausbildung der Justizbediensteten (Angestellte und Beamte) aus.Insgesamt zählt das Oberlandesgericht derzeit etwa 550 Beschäftigte.
Steckbrief
- Branche: Öffentliche Verwaltung
- Anzahl Mitarbeiter: ca. 15.600 (gesamte hessische Justiz)